AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Vermietung der Ferienwohnungen Waldstein Haus durch Lisa und Guido Kustner, im Folgenden Vermieter genannt
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn wie in Ziffer 2.1 formuliert die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 10. aufgeführten Stornogebühren an.
Vermietung an Minderjährige kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erfolgen.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
2.1. Zahlungsfristen
Es gelten die Zahlungsbedingungen der Buchungsbestätigung.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme Schlüssels ab frühestens 11.30 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um spätestens 10:00 Uhr und/oder wenn der Schlüssel in den Tresor eingeworfen wurde.
4. Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüsselcodes für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind in den Tresor zu werfen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist in Absprache erlaubt. Haustüre dürfen weder in die Betten noch auf das Sofa. Es ist untersagt, den Garten für kleine und große Geschäfte zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung muss eine Reinigungspauschale von 100 Euro berechnet werden. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude und im Garten ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
8. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
10. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter nach Buchungsbestätigung zu entrichten.
11. Nutzungsregeln
Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienhäuser und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über LAN und WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln zu berücksichtigen.
12. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in Hof zuständig.